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Ab dem 01.04.2003 zählen Roller und
Kleinmotorräder bis 50 ccm nicht mehr zur Kategorie F. Die neue
Kategorie nennt sich A1. Diese Kategorie gibt keine
Höchstgeschwindigkeit mehr vor, sondern ist in der Leistung nach
oben mit 11 kw (15 PS) begrenzt.
Um den Lernfahrausweis zu erhalten, musst Du den Nothelferausweis in
den letzten sechs Jahren absolviert haben. Zudem ist die selbe
Basistheorieprüfung wie beim Auto abzulegen.
Erst dann darfst Du auf die Strasse. Der Lernfahrausweis ist 4 Monate
gültig. In dieser Zeit musst Du einen 8-stündigen Grundkurs
beim Fahrlehrer ablegen. Damit wird der Ausweis um 12 Monate
verlängert. Paralell zum Grundkurs soll am Verkehrskundeunterricht
VKU teilgenommen werden. Erst dann kann die praktische Prüfung
abgelegt werden.
Vorteile: Du hast die Theorie sowie den VKU für das Auto bereits,
kannst somit mit 18 Jahren gleich loslegen.
Ausserdem darfst Du mit 18 Jahren prüfungsfrei auf ein 125 ccm
Motorrad mit maximal 11 kw wechseln.
Für Inhaber der bisherigen Kategorie F gelten verschiedene
Übergangsbestimmungen.
Für Auskünfte stehe ich gerne zur Verfügung. Preise: Fr. 85.-/Lektion Grundkurs A1 Fr. 340.- |
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