Roller

Ab 2021 dürfen Roller und Motorräder bis 125 ccm und einer Leistung von maximal 11 KW ab 16 Jahren gefahren werden. Ausserdem dürfen ab 15 Jahren Roller und Kleinmotorräder bis 45 km/h gefahren werden (gelbes Kennzeichen).

50 ccm und 125 ccm Motorräder,  Kleinmotorräder und Roller gehören in die Kategorie A1.  Um den Lernfahrausweis zu erhalten, musst Du den Nothelferausweis in den letzten sechs Jahren absolviert haben. Zudem ist dieselbe Basistheorieprüfung wie beim Auto abzulegen. Erst dann darfst Du auf die Strasse. Der Lernfahrausweis ist 4 Monate gültig. In dieser Zeit musst Du einen 12-stündigen Grundkurs beim Fahrlehrer ablegen. Damit wird der Ausweis um 12 Monate verlängert. Paralell zum Grundkurs soll am Verkehrskundeunterricht VKU teilgenommen werden. Erst dann kann die praktische Prüfung abgelegt werden.

Vorteile

Du bist mobil

Du hast die Theorie sowie den VKU für das Auto bereits, kannst somit mit 18 Jahren gleich loslegen.

Hier findest du die aktuellen Preise. Für weitere Auskünfte stehe ich gerne zur Verfügung.